Waldbetretungsrecht in Hessen

Wo darf ich im Wald reiten – und wo nicht?

Wer in Hessen ausreitet, trifft auf eine enorme Bandbreite an Landschaften: Taunus, Odenwald, Spessart-Ausläufer, Vogelsberg, Rhön, Kellerwald. Umso wichtiger ist eine klare, praxistaugliche Regel: In Hessen ist Reiten im Wald nicht „überall“, sondern an bestimmte Wegtypen und Schutzgebietsregeln gebunden. Dieser Artikel erklärt verständlich, woran du dich halten solltest und was das Waldbetretungsrecht in Hessen erlaubt und verbietet– inklusive der wichtigsten Sonderfälle.

Eine grobe Übersicht über alle Bundesländer findest du in diesem Artikel.

Hinweis: Dieser Artikel stellt den Stand im Januar 2026 dar. Regeln und Gesetze können sich ändern. Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar.


Merkkasten: Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Reiten ist im hessischen Wald grundsätzlich erlaubt auf „befestigten oder naturfesten Wegen“, die vom Waldbesitzer (oder mit dessen Zustimmung) angelegt wurden und auf denen Begegnungsverkehr unter Rücksichtnahme sicher möglich ist.
  • Nicht erlaubt sind u. a. Rückegassen sowie Bereiche/Wege mit Holzerntemaßnahmen, Verjüngungsflächen und forst-/jagdbetriebliche Einrichtungen.
  • Fußgänger haben in der Regel Vorrang (Konfliktvermeidung ist nicht nur Höflichkeit, sondern Gesetzeslogik).
  • Nationalpark Kellerwald-Edersee: Reiten nicht auf schmalen Pfaden/Steigen; nur auf dem ausgeschilderten Radwegenetz.
  • Rhön (hessischer Teil) – Kernzonen: außerhalb der Wege nicht betreten (damit auch nicht „querfeldein“).

1) Rechtsgrundlage: Was gilt in Hessen?

Die zentrale Grundlage ist das Hessische Waldgesetz (HWaldG). Dort steht, dass jede Person den Wald zur Erholung betreten darf – und es regelt ausdrücklich, unter welchen Bedingungen Radfahren und Reiten im Wald zulässig sind.

Wichtig: Zusätzlich gilt in Hessen (wie überall) der Grundsatz: Andere Rechtsvorschriften (z. B. Naturschutzrecht, Nationalparkregeln, Schutzgebietsverordnungen) können das Betretens- und Reitrecht weiter einschränken.


2) Wo darf ich in Hessen im Wald reiten?

A) Auf „befestigten oder naturfesten Wegen“ – wenn drei Kriterien erfüllt sind

Das HWaldG erlaubt Reiten (und Radfahren) im Wald auf Wegen, die:

  1. befestigt oder naturfest sind,
  2. vom Waldbesitzer angelegt wurden oder mit dessen Zustimmung,
  3. Begegnungsverkehr unter gegenseitiger Rücksichtnahme gefahrlos ermöglichen.

Praxisübersetzung: Erlaubt sind typischerweise tragfähige Forst-/Wirtschaftswege, die auch bei Nässe nicht sofort „wegschmieren“ und breit genug sind, dass man sich sicher begegnet.

B) Was heißt „befestigt oder naturfest“ in der Praxis?

Als Faustregeln (nicht als starre Rechtsdefinition) taugt:

  • Befestigt: Schotter, wassergebundene Decke, Asphalt, Pflaster.
  • Naturfest: gewachsener, dauerhaft tragfähiger Untergrund (häufig verdichteter Forstweg), der auch bei normaler Witterung „wegcharakter“ hat und nicht nur eine Spur im Unterholz ist.

Wenn du dich fragst: „Ist das eher Pfad/Trail oder wirklich ein Weg?“ – dann ist es oft kein sicherer Kandidat.


3) Wo darf ich in Hessen nicht reiten?

A) Rückegassen: klar tabu

Rückegassen sind für die Holzernte angelegte Arbeitslinien im Bestand. Auf ihnen ist Reiten untersagt.

B) Bereiche, die vom Betreten ausgenommen sind

Vom Betreten (und damit praktisch auch vom Reiten) ausgenommen sind u. a.:

  • Verjüngungsflächen,
  • Waldflächen/Waldwege mit Holzernte oder gefährlichen Waldarbeiten,
  • forst- und jagdbetriebliche Einrichtungen.

HessenForst formuliert das sehr praxisnah: gesperrte Wege, Holzlagerplätze und Verjüngungsflächen sind für Reiter absolut tabu.

C) „Mehr als normal“? Dann brauchst du Zustimmung

Das HWaldG stellt klar: Jede Nutzung, die über das zulässige Maß hinausgeht, braucht die Zustimmung des Waldbesitzers. Das betrifft ausdrücklich auch das Reiten auf Wegen, die nicht nach den einschlägigen Vorschriften freigegeben sind, sowie bestimmte Veranstaltungen.

D) Wege selbst anlegen: verboten

„Abkürzungen“ durchs Unterholz, neue Trassen, „wir machen uns da mal einen Reitpfad“ – das ist rechtlich unzulässig.


4) Sperrungen, Jagd, Holzernte: Wann darf der Wald (temporär) zu?

In Hessen dürfen Waldbesitzer nicht öffentliche Straßen/Waldwege/Grundstücke unter bestimmten Voraussetzungen sperren – etwa bei Holzernte, erhöhtem Waldbrandrisiko, Gefahr für Besucher oder zum Schutz von Kulturen/Nutzpflanzen.

Für dich heißt das ganz praktisch:

  • Absperrband/Schilder gelten.
  • Wenn die Route dadurch bricht: lieber frühzeitig umplanen, statt „nur kurz durchzuschlüpfen“.

5) Sonderfall: Nationalpark Kellerwald-Edersee

Im Nationalpark gelten strengere Besucherregeln. Dort gilt:

  • Schmale Pfade und Steige sind ausschließlich Wanderern vorbehalten und nicht für Reiten freigegeben.
  • Reiten ist nur auf dem ausgeschilderten Radwanderwegenetz gestattet.

Das ist ein extrem wichtiger Punkt, weil der Nationalpark für Reiter optisch „traumhaft“ wirkt, aber die Wegeführung sehr klar reglementiert ist. Wer dort unterwegs ist, sollte konsequent nach Beschilderung reiten – nicht nach App-Optik.


6) Sonderfall: Rhön in Hessen – Biosphärenreservat und Kernzonen

Das UNESCO-Biosphärenreservat ist nicht automatisch ein „Reitverbot“-Gebiet. Entscheidend sind die jeweiligen Zonierungen und Schutzgebiete.

Für die Kernzonen der hessischen Rhön gilt: Sie dürfen außerhalb der Wege nicht betreten werden.

Für Reiter bedeutet das:

  • Kein Querfeldeinreiten (auch nicht „nur zwei Meter zum Foto“).
  • Bleibe auf Wegen; zusätzliche Einschränkungen können aus NSG-Verordnungen und Beschilderung folgen.

7) Rücksicht & Konfliktprävention: Was Hessen ausdrücklich erwartet

Das Gesetz betont Rücksichtnahme: Waldnutzer sollen sich so verhalten, dass keine Belästigung/Behinderung entsteht und Wald, Bewirtschaftung und Erholung anderer nicht beeinträchtigt werden.

Außerdem: Fußgänger haben in der Regel Vorrang.

Best Practice (bewährt, konfliktarm):

  • frühzeitig in den Schritt,
  • freundlich ansprechen und Raum geben,
  • bei unübersichtlichen Engstellen ggf. kurz absteigen,
  • Hunde und Kinder besonders vorsichtig passieren.

8) Dämmerung & Nacht: unterschätzter Rechts- und Konfliktfaktor

HessenForst rät ausdrücklich: Bereits in der Dämmerung solltest du im Wald nicht mehr reiten (Störung/Empfindlichkeit, Wildruhezonen).

Und zusätzlich verweist die hessische Verwaltung darauf: Das Stören von Wild durch unberechtigtes Verlassen befestigter Wege zur Nachtzeit ist verboten.

Praxis: Selbst wenn du theoretisch noch „auf einem passenden Weg“ wärst – in sensiblen Bereichen (und jagdlich relevanten Zeiten) ist frühzeitiges Beenden der Tour oft die klügste Entscheidung.


9) Route in Hessen rechtssicher planen: Checkliste

  1. Wegqualität prüfen: ist der Weg wirklich befestigt/naturfest und als Begegnungsweg geeignet?
  2. Rückegassen ausschließen (oft gut erkennbar an geraden Schneisen/Arbeitsgassen im Bestand).
  3. Sperrungen respektieren (Holzernte, Gefahr, Brandrisiko).
  4. Schutzgebiete extra prüfen: Nationalpark, NSG, Kernzonen – dort gilt häufig Wegegebot/Wegeeinschränkung.
  5. Zeitfenster realistisch: lieber vor Dämmerung aus dem Wald.
  6. Wenn die Route „nur als schmaler Pfad“ funktioniert: Alternative über Forstwege oder (wo nötig) öffentliche Straßen planen.

Fazit

Hessen ist reiterfreundlich, aber eindeutig geregelt: Reiten im Wald ist grundsätzlich auf befestigten oder naturfesten Wegen erlaubt, wenn sie in der beschriebenen Qualität und Nutzung angelegt sind – Rückegassen, Holzerntebereiche, Verjüngungsflächen und forst/jagdliche Einrichtungen sind tabu.
In sensiblen Räumen gilt „Schutzgebiet schlägt Standardregel“ – besonders deutlich im Nationalpark Kellerwald-Edersee, wo Reiten nur auf dem ausgeschilderten Radwegenetz zulässig ist

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert