Wo darf ich reiten – und wo nicht?
Mecklenburg-Vorpommern ist für viele Reiter ein Traum: weite Kiefernwälder, sandige Wege, wenig Verkehr – und dazu die Ostseeküste. Gerade diese „Weite“ verleitet aber schnell zu Annahmen wie „Im Wald wird’s schon gehen“. In MV ist die Rechtslage beim Reiten vergleichsweise klar und zugleich deutlich restriktiver, als viele vermuten, das Waldbetretungsrecht in Mecklenburg-Vorpommern gibt Auskunft:
- Im Wald ist Reiten grundsätzlich nur auf ausdrücklich bereitgestellten und gekennzeichneten Reitwegen (und Plätzen) erlaubt.
- In der freien Landschaft (außerhalb des Waldes) ist Reiten auf Privatwegen nur erlaubt, wenn diese „trittfest“ sind oder als Reitweg ausgewiesen wurden.
- In den Nationalparks gelten nochmals strengere Wege-Regeln (und häufig Strand-Verbote).
Hinweis: Das ist eine verständliche Einordnung der Regeln und ihrer Praxisfolgen, keine Rechtsberatung. Vor Ort können Sperrungen, Forstarbeiten und Schutzgebietsverordnungen die Lage zusätzlich verschärfen – Schilder und Anweisungen sind immer ernst zu nehmen.
Eine grobe Übersicht über alle Bundesländer findest du in diesem Artikel.
1) Rechtsgrundlagen: Welche Regeln sind für Reiter in MV entscheidend?
Für das „Darf ich hier reiten?“ sind in MV vor allem zwei Landesregelwerke wichtig:
A) Landeswaldgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LWaldG)
Das LWaldG regelt die Nutzung des Waldes. Für Reiter ist der zentrale Satz (vereinfacht):
Reiten und Fahren mit Gespannen im Wald sind nur auf besonders bereitgestellten und gekennzeichneten Wegen und Plätzen gestattet – auf eigene Gefahr.
B) Naturschutzausführungsgesetz MV (NatSchAG M-V) – „freie Landschaft“
Das NatSchAG regelt u. a. das Betreten der freien Landschaft. Es ist besonders relevant, wenn du außerhalb geschlossener Waldflächen auf Feld- und Wirtschaftswegen unterwegs bist. Dort steht ausdrücklich:
Reiter dürfen Privatwege nur benutzen, wenn sie trittfest oder als Reitweg ausgewiesen sind.
C) Schutzgebietsrecht (Nationalpark-Verordnungen, NSG-Verordnungen etc.)
Schutzgebiete können das Reiten weiter einschränken – bis hin zum strikten Wegegebot oder zum Ausschluss bestimmter Nutzungen. Für die Nationalparks liegen klare Besucherregeln vor (siehe Kapitel 6).
2) Die Grundregel in MV (Merksatz)
Wenn du dir für Mecklenburg-Vorpommern nur eine Regel merken willst, dann diese:
Im Wald gilt: Reiten nur auf ausgeschilderten/gekennzeichneten Reitwegen (und Reitplätzen).
Außerhalb des Waldes gilt: Privatwege nur, wenn trittfest oder als Reitweg ausgewiesen.
Damit unterscheidet sich MV deutlich von Bundesländern, in denen „Reiten auf geeigneten Wegen“ der Normalfall ist.
3) Reiten im Wald in Mecklenburg-Vorpommern
3.1 Wo darf ich im Wald reiten?
Im Wald ist es rechtlich sehr eindeutig:
- Erlaubt ist Reiten (und Fahren mit Gespannen) nur auf
- besonders zur Verfügung gestellten und
- gekennzeichneten Wegen und Plätzen.
Das heißt in der Praxis:
- Ein breiter Forstweg ist nicht automatisch reitbar, wenn er nicht als Reitweg gekennzeichnet ist.
- „Sieht aus wie ein Weg“ reicht nicht – die Kennzeichnung ist das entscheidende Kriterium.
3.2 Wer weist Reitwege aus – und warum ist das wichtig?
Das Landeswaldgesetz sieht vor, dass Landkreise und Gemeinden im Einvernehmen mit der Forstbehörde geeignete Wege ausweisen und kennzeichnen sollen, die Anschluss an Reitwege außerhalb des Waldes haben.
Für dich bedeutet das:
- Reitwege sind in MV häufig als Netz gedacht (nicht nur einzelne „Insel-Strecken“).
- Wenn du eine Region neu bereist, ist es sinnvoll, nach lokalen Reitwegenetzen/Markierungen zu schauen (Tourismus-Infos, Reitvereine, Gestüte, teils Karten der Landkreise).
3.3 Darf ein Waldbesitzer zusätzliches Reiten erlauben?
Ja – darüber hinaus kann der Waldbesitzer Reiten und Gespanne auf eigenen Wegen gestatten.
Aber: Das Gesetz begrenzt das an einer Stelle sehr deutlich:
- Das gilt nicht für ausgewiesene Rad- und Wanderwege sowie Sport- und Lehrpfade; solche Wege dürfen grundsätzlich nicht als Reitwege ausgewiesen werden.
Praktische Konsequenz:
- Ein ausgeschilderter Wanderweg (oder ein Lehrpfad mit Tafeln/Stationen) ist kein Kandidat, auf den „einfach“ ausgewichen werden sollte – selbst wenn er breit wirkt.
3.4 Was sind typische „No-Go“-Situationen im Wald?
Auch wenn MV den Kernpunkt über Kennzeichnung löst, ergeben sich in der Praxis klare No-Gos:
- Wanderwege / Lehrpfade / Sportpfade (typisch: Markierungen, Stationen, Tafeln) → nicht als Reitwege gedacht.
- Nicht gekennzeichnete Forstwege → rechtlich riskant, selbst wenn sie gut aussehen (weil MV nicht sagt „alle Waldwege“, sondern „gekennzeichnete Reitwege“).
4) Organisierte Ritte, Sternritte, geführte Gruppen: Ab wann wird es genehmigungspflichtig?
MV macht hier eine klare Ansage:
Organisierte Sportveranstaltungen – ausdrücklich auch reitsportliche Veranstaltungen – brauchen eine vorherige Genehmigung durch die Forstbehörde im Einverständnis mit den Waldbesitzern.
Für die Praxis (Faustregel):
- Ein privater Ausritt „wir sind zu fünft unterwegs“ ist typischerweise keine organisierte Sportveranstaltung.
- Öffentlich beworben, Startgeld, feste Strecke, Zeitnahme, Zuschauer, kommerzielles Event – das kann sehr schnell genehmigungsrelevant werden.
5) Sperrungen, temporäre Verbote, Waldbrand & Schutz der Wege
In MV können Waldflächen (inklusive Waldwege) gesperrt werden, wenn wichtige Gründe vorliegen – z. B. Waldschutz/Waldbrand, Bewirtschaftung, Besuchersicherheit oder Vermeidung erheblicher Schäden. Sperrungen brauchen grundsätzlich eine vorherige Genehmigung durch die Forstbehörde; die Behörde kann Sperrungen auch von Amts wegen anordnen.
Praxisrelevanz für Reiter:
- Sperrbänder, „Waldarbeiten“-Schilder, akute Waldbrandlage: nicht diskutieren, sondern umplanen.
- Gerade in trockenen Sommern kann Waldbrandprävention sehr kurzfristig zu Einschränkungen führen.
6) Sonderfälle: Nationalparks in Mecklenburg-Vorpommern
MV hat gleich drei Nationalparks – und dort gilt fast immer: Reiten nur auf ausgewiesenen/zugelassenen Wegen, häufig kein Strandreiten im Schutzgebiet.
A) Müritz-Nationalpark
Die Nationalpark-Information für Reiter sagt: Es gibt nur wenige gesondert ausgeschilderte Wege für Reiter und Kutschen.
Noch deutlicher wird die Nationalpark-Verordnung:
Es ist u. a. verboten, außerhalb der ausdrücklich hierfür zugelassenen Wege zu reiten oder mit Gespannen zu fahren.
Konsequenz:
- Im Müritz-Nationalpark gilt nicht „Waldweg = möglich“, sondern „nur ausdrücklich zugelassene Reitwege“.
- Für Wanderreiter heißt das: Vorab prüfen, welche Reittrassen erlaubt sind, und Routen so legen, dass du den Nationalpark nicht „aus Versehen“ über unzulässige Wege querst.
B) Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft
Die Nationalpark-Seite ist eindeutig: Es gibt ein extra ausgewiesenes Wegenetz; abseits dieser Wege und am Strand ist Reiten/Fahren nicht möglich.
Das offizielle Informationsdokument präzisiert:
- Die Vegetation ist teils sehr empfindlich, Pferdehufe würden Schäden verursachen, daher gibt es ausgewiesene Wege.
- Reiten am Strand ist im Nationalpark verboten.
- In einigen Gemeinden außerhalb des Nationalparks ist Strandreiten in der Nebensaison möglich; Auskunft geben die Kurverwaltungen.
Konsequenz:
- Innerhalb des Nationalparks: nur Reitwegenetz, kein Strand.
- Für Strandritte: gezielt in Gemeinden außerhalb des Schutzgebietes nach lokalen Regeln fragen.
C) Nationalpark Jasmund (Rügen)
Auch hier gilt: Reiter finden extra ausgewiesene Wege; abseits dieser Wege und am Strand ist Reiten nicht erlaubt.
Konsequenz:
- Gerade auf Rügen ist der Reiz „Kreideküste & Meer“ groß – rechtlich musst du aber strikt beim ausgewiesenen Wegenetz bleiben, und Strand ist im Nationalpark tabu.
7) Reiten in der freien Landschaft in MV (Feldwege, Wegeränder, Feldraine)
Außerhalb des Waldes greift § 25 NatSchAG M-V (Betreten der freien Landschaft). Kernaussage für Reiter:
- Grundsätzlich dürfen Privatwege und bestimmte Randbereiche zur naturverträglichen Erholung genutzt werden.
- Reiter dürfen Privatwege aber nur benutzen, wenn sie trittfest oder als Reitweg ausgewiesen sind.
Zusätzlich nennt die Vorschrift klare Grenzen:
- Das gilt nicht innerhalb eingefriedeter Grundstücke, auf denen z. B. Tiere weiden, Gartenbau oder Teichwirtschaft betrieben wird, sowie nicht für Hof- und Gebäudeflächen.
- Landwirtschaftliche Bewirtschaftung darf nicht beeinträchtigt werden; Müll ist mitzunehmen; andere Erholungssuchende dürfen nicht gestört werden.
Was heißt „trittfest“ praktisch?
Das Gesetz definiert „trittfest“ nicht im Detail, aber in der Praxis ist die Logik recht eindeutig: Der Weg muss so beschaffen sein, dass er Pferdehufen standhält, ohne dass
- tiefe Trittlöcher entstehen,
- der Weg unzumutbar beschädigt wird,
- oder du den Untergrund (z. B. bei Nässe) dauerhaft ruinierst.
Richtschnur: Wenn ein Weg bei Regen „butterweich“ wird, ist er faktisch nicht mehr trittfest – und damit für Privatwege rechtlich und konflikttechnisch ein schlechtes Risiko.
8) Küste & Strand: Was gilt beim Strandreiten in MV?
Strandreiten ist in MV ein großes Thema, aber rechtlich ist es „kleinteilig“, weil neben Landesrecht häufig Schutzgebietsregeln und kommunale Regelungen hineinspielen.
Was du sicher festhalten kannst:
- In den Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft und Jasmund ist Reiten am Strand im Schutzgebiet nicht erlaubt.
- Für die Boddenlandschaft wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Strandreiten in der Nebensaison außerhalb des Nationalparks in einigen Gemeinden möglich sein kann (Kurverwaltungen geben Auskunft).
Praxis-Tipp:
- Wenn du einen Strandritt planst: immer Gemeinde/Kurverwaltung oder örtliche Reitbetriebe fragen, welche Strandabschnitte zu welchen Zeiten erlaubt sind (und wo es offizielle Zu-/Abgänge gibt).
9) Häufige Irrtümer in Mecklenburg-Vorpommern (und die richtige Einordnung)
„In MV darf man doch auf allen Waldwegen reiten – so sieht es jedenfalls aus.“
In MV ist der entscheidende Punkt gerade nicht „Waldwege allgemein“, sondern „besonders bereitgestellte und gekennzeichnete Wege und Plätze“.
„Wenn es ein breiter Weg ist und keine Schilder stehen, ist es bestimmt okay.“
Die MV-Regel arbeitet positiv über Kennzeichnung (Reitweg/Platz). Fehlt die Kennzeichnung, ist das rechtlich deutlich unsicherer als in Ländern mit „geeignete Wege“-Modell.
„Wanderwege kann man doch mitnutzen.“
Wanderwege/Lehrpfade/Sportpfade sollen grundsätzlich nicht als Reitwege ausgewiesen werden; darauf „auszuweichen“ ist daher in MV ein typischer Konfliktverstärker.
10) Checkliste: MV-konform unterwegs (Wald, Feld, Küste, Schutzgebiet)
Im Wald
- Habe ich eine Reitweg-Kennzeichnung gesehen (Schild/Piktogramm/Markierung)?
- Ist es ein Reitplatz bzw. ausdrücklich freigegebener Bereich?
- Keine „Ausweich-Ideen“ über Wander-/Lehrpfade.
In der freien Landschaft
- Ist der Weg privat? Dann nur, wenn er trittfest ist oder als Reitweg ausgewiesen wurde.
- Keine Nutzung eingefriedeter Flächen mit Weidetieren, keine Hof-/Gebäudeflächen.
In Nationalparks
- Nur auf zugelassenen/ausgewiesenen Reitwegen reiten.
- Strand im Nationalpark: nicht (Jasmund/Boddenlandschaft ausdrücklich).
Bei Sperrungen / Waldbrand / Arbeiten
- Sperrung respektieren, Umleitung planen; Sperrungen können aus wichtigen Gründen angeordnet werden.
Fazit
Mecklenburg-Vorpommern ist ein hervorragendes Reitland – aber im Wald gilt ein sehr klarer Rahmen: Reiten nur auf gekennzeichneten Reitwegen/Plätzen.
Außerhalb des Waldes ist der Knackpunkt bei Privatwegen die Trittfestigkeit bzw. Ausweisung als Reitweg.
In den Nationalparks wird es nochmals strenger: nur ausgewiesene Wege, und Strandreiten ist in den Nationalparkgebieten ausdrücklich ausgeschlossen.
Wer diese Logik akzeptiert und seine Touren entsprechend plant, kommt in MV sehr konfliktarm und naturschonend durch – und kann die Landschaft wirklich genießen.

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