Wo darf ich reiten – und wo nicht
Sachsen-Anhalt ist für Wanderreiter spannend, weil es sehr unterschiedliche Landschaftsräume kombiniert: Harz, Altmark, Elbauen, Heide- und Bördelandschaften. Rechtlich ist das Reiten hier vergleichsweise klar geregelt – mit einem Kernprinzip: Reiten ist in der freien Landschaft primär ein „Wege-Recht“. Gleichzeitig gibt es mit dem Nationalpark Harz einen Sonderbereich, in dem deutlich strengere Regeln gelten. Das Waldbetretungsrecht in Sachsen-Anhalt bildet dabei die Grundlage
Hinweis: Das ist eine verständliche Einordnung der Regeln und ihrer Praxisfolgen, keine Rechtsberatung. Vor Ort können Sperrungen, Forstarbeiten und Schutzgebietsverordnungen die Lage zusätzlich verschärfen – Schilder und Anweisungen sind immer ernst zu nehmen.
Eine grobe Übersicht über alle Bundesländer findest du in diesem Artikel.
1) Die wichtigste Regel in Sachsen-Anhalt (Kurzfazit)
Reiten ist auf geeigneten Privatwegen erlaubt.
Außerhalb von Privatwegen darfst du nur mit vorheriger Zustimmung des Eigentümers/Nutzungsberechtigten reiten.
Zusätzlich gilt ausdrücklich: Die schutzwürdigen Interessen von Fußgängern und Radfahrern haben Vorrang vor den Interessen von Reitern.
2) Rechtsgrundlagen: Wo steht das?
Die maßgeblichen Regeln zum Reiten in Wald und Feld findest du in Sachsen-Anhalt im Landeswaldgesetz (LWaldG), insbesondere in § 25 („Reiten“).
Ergänzend sind Schutzgebietsregeln (Nationalpark/NSG etc.) relevant – dazu später.
3) Wo darf ich in Sachsen-Anhalt reiten?
A) Auf Privatwegen – wenn sie „geeignet“ sind
Das Gesetz erlaubt Reiten auf Privatwegen, sofern sie nach Breite und Oberflächenbeschaffenheit zum Reiten geeignet sind und keine Störungen anderer oder nachhaltige Schäden zu befürchten sind.
Praxis: Woran erkenne ich „geeignet“?
- Tragfähiger Untergrund (nicht sofort tiefe Trittlöcher/Schäden)
- Genug Platz für Begegnungen (Wanderer/Radfahrer sicher passieren lassen)
- Wegcharakter erkennbar (nicht nur Spur/Schneise/Rückegasse)
Wichtig: „Geeignet“ ist nicht nur eine Frage der Breite, sondern vor allem des Bodens – bei aufgeweichten Wegen kann ein Weg praktisch „ungeeignet“ werden, weil Schäden vorprogrammiert sind (und du damit außerhalb des zulässigen Rahmens unterwegs bist).
B) Auf öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen/öffentlichen Wegen)
Unabhängig vom Wald-/Betretungsrecht gilt: Auf öffentlichen Straßen darfst du im Rahmen der StVO reiten, sofern kein explizites Verbot besteht. Für Wanderreiter ist das oft die saubere Lösung, um kurze Verbindungsstücke zwischen Feld-/Wirtschaftswegen rechtssicher zu schließen.
C) Auf ausgewiesenen Reitwegen (wenn Behörden solche festlegen)
Sachsen-Anhalt hat eine eingebaute Konfliktlösung: Wenn das Reiten auf „normalen“ Wegen ein Ausmaß annimmt, dass erhebliche Störungen oder nachhaltige Schäden nicht vermeidbar sind, sollen die zuständigen Behörden nach Abstimmung mit Eigentümern/Nutzungsberechtigten besondere Reitwege ausweisen. Auf solchen Reitwegen haben die schutzwürdigen Interessen der Reiter Vorrang.
Das ist praxisrelevant in stark frequentierten Gebieten (z. B. Tourismusregionen), weil dort häufig gezielt gelenkt wird.
4) Wo darf ich nicht reiten?
A) Außerhalb von Privatwegen – ohne Zustimmung
Der zentrale Verbotsbereich ergibt sich direkt aus § 25: Außerhalb von Privatwegen ist Reiten in der freien Landschaft nur mit vorheriger Zustimmung des Grundeigentümers oder Nutzungsberechtigten erlaubt.
Das betrifft insbesondere:
- querfeldein über Wiesen/Feldflächen,
- Schneisen und unklare „Spuren“ ohne Wegcharakter,
- Abkürzungen durch Bestände/Flächen.
B) Auf empfindlichen Nutzflächen – ohne Zustimmung
Die Betretungsregeln nennen ausdrücklich Flächen, die nur mit Zustimmung betreten werden dürfen (u. a. Äcker zwischen Aussaat und Ernte, Wiesen/Weiden in sensiblen Zeiten sowie land-/forst-/jagd-/gartenbauwirtschaftliche Einrichtungen). Für Reiter ist das als „Rote-Flagge-Liste“ sehr wichtig, weil es typische Konfliktflächen sind.
C) In Gebieten mit spezieller Verordnung: „Nur noch auf Reitwegen“
Die zuständigen Behörden können Gebiete per Verordnung ausweisen, in denen das Reiten außerhalb ausgewiesener Reitwege verboten ist, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht.
Praxisfolgen:
- In bestimmten Regionen kann die Lage strenger sein als der Grundsatz „geeignete Privatwege“.
- Beschilderung/Karten und lokale Hinweise sind dort entscheidend.
5) Vorrangregeln & konfliktarmes Reiten (das ist in Sachsen-Anhalt ausdrücklich betont)
Sachsen-Anhalt stellt den Vorrang von Fußgängern und Radfahrern ausdrücklich heraus.
Das solltest du im Text auch praktisch übersetzen, weil es im Konfliktfall den Ausschlag gibt, ob Behörden Reitwege ausweisen oder Gebiete beschränken:
Best Practices
- Bei Begegnungen frühzeitig in den Schritt, freundlich ankündigen, ggf. an geeigneter Stelle ausweichen.
- In Gruppen hintereinander, nicht „breit“ reiten.
- Bei Nässe weiche/sandige Wege meiden (Schadensvermeidung).
- Nicht auf „Pseudo-Wegen“ (Rückegassen/Schneisen) ausweichen, nur weil es bequemer wirkt.
6) Sonderfall Nationalpark Harz (Sachsen-Anhalt)
Der Nationalpark Harz ist länderübergreifend; in Sachsen-Anhalt umfasst er den früheren „Nationalpark Hochharz“ und ist seit 2006 Teil des gemeinsamen Nationalparks Harz.
Für Reiter ist der entscheidende Punkt:
Im Teil Sachsen-Anhalt ist Reiten nur auf den im Wegeplan festgelegten Strecken erlaubt.
Der Wegeplan erläutert dazu u. a.:
- Die Reitwege verlaufen überwiegend auf Waldstraßen und Waldwegen, werden aber nicht speziell „fürs Reiten“ unterhalten.
- Zugelassene Wege können bei Bedarf (Gefahrenabwehr, Maßnahmen der Nationalparkverwaltung) gesperrt werden; solche Sperrungen werden veröffentlicht.
Praxis-Empfehlung für Wanderreiter im Harz
- Im Nationalpark nicht nach „Weggefühl“ reiten, sondern nach Wegeplan/zugelassenen Strecken.
- Bei Sperrungen konsequent umplanen (nicht „kurz vorbei“).
7) Sonderfall Elbe-Auen & Biosphärenreservat (Mittlere Elbe)
In den Elbauen sind viele Bereiche naturschutzfachlich sensibel (Brut- und Rastgebiete, Auenwiesen, Deiche/Deichvorland). Im Biosphärenreservats-Kontext wird insbesondere für Pflegezonen (entsprechen Naturschutzgebieten entlang der Elbe und Zuflüsse) ein Wegegebot betont.
Praktische Konsequenz
- Gerade in Auen- und Schutzgebieten ist „auf dem Weg bleiben“ regelmäßig nicht nur gute Praxis, sondern die erwartete Mindestregel.
- Wenn du dort reitest, plane bewusst über befestigte/klare Wege, und rechne mit saisonalen Einschränkungen.
8) Waldbrandgefahr, Feuer & Betretungsverbote (wichtig in Sachsen-Anhalt)
Sachsen-Anhalt regelt Waldbrandthemen sehr konkret. In einer Übersicht des Landeszentrums Wald werden u. a. genannt:
- Rauchverbot im/nahe Wald je nach Waldbrandgefahrenstufe,
- offenes Feuer im Wald grundsätzlich verboten,
- bei Waldbrandgefahrenstufe 5: Betreten des Waldes außerhalb von Wegen nicht gestattet.
Für Reiter bedeutet das:
- In trockenen Sommern kann die rechtliche Lage sehr schnell „enger“ werden.
- Touren bei hoher Waldbrandstufe bewusst auf klare Wege und Außenbereiche legen.
9) Bußgelder & Konsequenzen
Verstöße gegen Bestimmungen des Landeswaldgesetzes können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden; in der genannten Übersicht werden Geldbußen bis zu 50.000 Euro erwähnt.
Das ist auch ein guter Grund, im Artikel klar zu erklären, warum „Abkürzen“ oder „ein Stück querfeldein“ in Sachsen-Anhalt kein Kavaliersdelikt ist.
10) Checkliste: Sachsen-Anhalt
- Privatweg? Nur reiten, wenn geeignet (Breite/Untergrund) und ohne Schäden/Störungen.
- Außerhalb von Privatwegen? Nur mit vorheriger Zustimmung des Eigentümers/Nutzungsberechtigten.
- Vorrang haben Fußgänger und Radfahrer – Verhalten entsprechend anpassen.
- Gebiet mit Sonderverordnung? Dann kann „außerhalb Reitwege verboten“ gelten.
- Nationalpark Harz (Teil Sachsen-Anhalt): Reiten nur auf den Strecken im Wegeplan.

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