Waldbetretungsrecht Niedersachsen

Waldbetretungsrecht Niedersachsen: Wo darf ich im Wald reiten – und wo nicht?

Niedersachsen ist für viele von uns nicht nur Bundesland, sondern reiterliche Heimat. Umso wichtiger ist es, die Regeln zu kennen, die im Wald (und in der „freien Landschaft“) gelten – gerade dort, wo Wege, Beschilderungen und Schutzgebiete schnell für Unsicherheit sorgen. Dieser Beitrag ist der Auftakt unserer Serie zum Waldbetretungsrecht. Weitere Bundesländer folgen nach und nach.

Eine grobe Übersicht über alle Bundesländer findest du in diesem Artikel.

Hinweis: Dieser Artikel stellt den Stand im Januar 2026 dar. Regeln und Gesetze können sich ändern. Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar.


Merkkasten: Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Reiten ist in Niedersachsen im Grundsatz nur erlaubt auf
    1. gekennzeichneten Reitwegen und
    2. Fahrwegen (Forst-/Wirtschaftswege, die „PKW-tauglich“ sind).
  • Achtung: Fahrwege, die als Radwege beschildert sind, sind fürs Reiten tabu – auch wenn es „breite Forstautobahnen“ sind.
  • In Schutzgebieten (NSG, Nationalpark etc.) gelten häufig deutlich strengere Wegegebote – teils ist das Betreten/Befahren nur auf ausdrücklich zugelassenen Wegen erlaubt.
  • Rücksichtnahme ist Pflicht: Fußgänger haben grundsätzlich Vorrang – außer du reitest auf einem gekennzeichneten Reitweg.

1) Rechtsgrundlage: Was regelt Niedersachsen konkret?

Die zentrale Grundlage ist das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG). Dort wird das Betreten der freien Landschaft geregelt – und ausdrücklich klargestellt, dass „Betreten“ auch Reiten umfasst.

Entscheidend ist: In Niedersachsen gibt es kein generelles „Reiten überall auf allen Waldwegen“, sondern eine klare Einschränkung, auf welchen Wegtypen Reiten erlaubt ist.


2) Wo darf ich in Niedersachsen im Wald reiten?

A) Auf gekennzeichneten Reitwegen

Das sind Wege, die vor Ort als Reitweg ausgewiesen/markiert sind (Beschilderung, Reitweg-Markierungen, teils auch Reitwege-Netze der Gemeinden/Regionen). Auf diesen Wegen ist Reiten ausdrücklich gestattet.

Praxis-Tipp: „Gekennzeichnet“ meint nicht „in der App eingezeichnet“, sondern tatsächlich vor Ort ausgewiesen. Apps sind hilfreich, ersetzen aber nicht Beschilderung und lokale Regeln.


B) Auf Fahrwegen (Forst- und Wirtschaftswegen)

Zusätzlich ist Reiten auf Fahrwegen erlaubt.

Was ist ein Fahrweg?
Das Gesetz definiert Fahrwege als befestigte oder naturfeste Wirtschaftswege, die von zweispurigen, nicht geländegängigen Kraftfahrzeugen ganzjährig befahren werden können.
Übersetzt: breite, tragfähige Forst-/Wirtschaftswege – nicht der schmale Trampelpfad.


C) Auf öffentlichen Straßen (wenn du sie zur Verbindung brauchst)

Unabhängig vom Waldbetretungsrecht gilt: Auf öffentlichen Straßen darfst du (verkehrsrechtlich) reiten – das ist allerdings ein eigenes Thema (Sichtbarkeit, Gruppenreiten, Querungen, etc.). Für die Waldpassage ist meist relevant: Straßen sind die legale „Ausweichachse“, wenn es im Wald keine zulässige Wegverbindung gibt.


3) Wo darf ich nicht reiten?

A) Nicht auf „irgendwelchen Waldwegen“, wenn sie keine Reitwege oder Fahrwege sind

Der Kern der niedersächsischen Regel ist: Erlaubt sind Reitwege und Fahrwege.
Das betrifft in der Praxis häufig:

  • schmale Wanderpfade / Singletrails,
  • Rückegassen, Schneisen, naturbelassene Fußwege ohne „Fahrweg-Charakter“,
  • Querfeldein-Trassen.

Wenn du dir unsicher bist, ist die rechtlich sichere Entscheidung: runter vom Pfad – rauf auf den nächsten Fahrweg oder auf die Straße.


B) Nicht auf Fahrwegen, die als Radwege beschildert sind

Das ist ein typischer Stolperstein: Selbst wenn es objektiv ein Fahrweg ist, gilt: Ist er als Radweg beschildert, gilt die Reiterlaubnis dort nicht.


C) Tabu-Zonen beim Betreten: Kulturen, Holzernte, Felder/Wiesen in bestimmten Zeiten

Unabhängig vom Reiten nennt das Gesetz Bereiche, die nicht betreten werden dürfen – z. B. Waldkulturen, Dickungen, Baumschulen oder Flächen mit Holzeinschlag; außerdem bestimmte landwirtschaftliche Flächen je nach Nutzungsphase.
Für Reiter ist das praktisch relevant, weil man solche Bereiche häufig „abkürzend“ queren könnte – das ist rechtlich und praktisch meist die schlechteste Idee.


D) Schutzgebiete: Häufig deutlich strenger als der „Normalwald“

In vielen Naturschutzgebieten (NSG) gelten Verordnungen, die das Betreten/Befahren grundsätzlich verbieten, außer auf ausdrücklich ausgenommenen öffentlichen Wegen. Beispiel Lüneburger Heide (siehe unten): Das Gebiet darf grundsätzlich nicht betreten/befahren werden, ausgenommen sind u. a. für den öffentlichen Verkehr gewidmete Wege.
Das bedeutet für dich: Schutzgebiet schlägt „Normalregel“ – immer die lokale Verordnung und Beschilderung beachten.


4) Sonderfall: Nationalpark Harz – was gilt dort für Reiter?

Der Nationalpark Harz arbeitet mit einem strengen Wegegebot: Das Betreten ist grundsätzlich nur auf entsprechend gekennzeichneten Wegen erlaubt; die konkrete zulässige Art der Nutzung richtet sich nach der Kennzeichnung.

Für Reiter kommuniziert der Nationalpark klar:

  • Reiten ist ausschließlich auf entsprechend gekennzeichneten Wegen gestattet (und mit Rücksicht auf Fußgänger).

Praxis-Konsequenz:
Wenn ein Weg im Nationalpark nicht als für Reiter geeignet/zugelassen gekennzeichnet ist, ist er für dich keine Option – auch wenn er breit aussieht oder „schon immer so geritten wurde“.


5) Sonderfall: „NSG Lüneburger Heide“

Das Naturschutzgebiet (NSG) „Lüneburger Heide“ hat eine eigene Verordnung – und genau diese Verordnung ist für die Praxis entscheidend.

In der Verordnung findet sich ein sehr strenger Grundsatz:

  • Das NSG darf grundsätzlich nicht betreten/befahren werden, soweit die Verordnung nichts anderes bestimmt; die Nutzung öffentlicher Straßen und Wege bleibt unberührt.

Was heißt das fürs Reiten?
Du musst hier besonders sorgfältig prüfen,

  • welche Wege tatsächlich öffentlich gewidmet sind bzw. ausdrücklich ausgenommen werden,
  • ob es ausgewiesene Reitwege/zugelassene Routen gibt,
  • und welche Sperrungen/Schutzzonen zusätzlich markiert sind.

Kurz: In der Heide gilt deutlich eher „nur da, wo es ausdrücklich erlaubt ist“ – nicht „überall, wo ein Weg ist“.

Es gibt aber in der Lüneburger Heide ein gut ausgebautes und beschildertes Reitwegenetz. Diese sind auch online als Download verfügbar: https://www.lueneburger-heide.de/service/artikel/2589/reitroutennetz.html


6) Sonstige Regeln in Niedersachsen, die Reiter kennen sollten

A) Rücksichtnahme & Vorrangregeln (Konflikte vermeiden)

Das Gesetz verlangt besondere Rücksicht durch Radfahrer und Reiter; Fußgänger und Krankenfahrstühle haben Vorrang – außer du reitest auf einem gekennzeichneten Reitweg.

Praktische Etikette (bewährt, konfliktarm):

  • frühzeitig Tempo rausnehmen (Schritt),
  • freundlich ankündigen („Guten Tag, ich reite links vorbei, ist das ok?“),
  • Abstand zu Hunden/Kinderwagen, niemals „durchdrücken“,
  • bei schmalen Passagen notfalls absteigen.

B) Sperrungen, Jagd, Holzernte: Schilder gelten

Waldbesitzende dürfen Betretensrechte unter bestimmten Voraussetzungen einschränken – u. a. zum Schutz vor Gefahren, zur Brandverhütung, bei übermäßiger Nutzung oder zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung.
Wenn also „Weg gesperrt“ oder „Holzernte“ ausgeschildert ist, ist das nicht „optional“.


C) Amtliches Kennzeichen für Pferde: möglich per Verordnung

Das NWaldLG eröffnet die Möglichkeit, dass die zuständige Waldbehörde per Verordnung vorschreibt, nur mit amtlichem Kennzeichen zu reiten (außerhalb eingefriedeter Flächen).
Ob und wo das konkret umgesetzt ist, kann regional unterschiedlich sein – im Zweifel bei der zuständigen Behörde bzw. dem Landkreis prüfen.


7) So planst du in Niedersachsen eine rechtssichere Waldroute (Checkliste)

  1. Route zuerst über Reitwege (wo vorhanden) planen.
  2. Wo keine Reitwege: Fahrwege priorisieren (breite, ganzjährig befahrbare Wirtschaftswege).
  3. Radweg-Beschilderung ernst nehmen: Ist ein Fahrweg als Radweg gekennzeichnet → Alternative suchen.
  4. Schutzgebiets-Layer prüfen (NSG/NP/FFH): Dort gelten oft strengere Wegegebote.
  5. Vor Ort: Beschilderung schlägt App (Sperrungen, Umleitungen, saisonale Regeln).
  6. Wenn unsicher: auf den nächsten Fahrweg oder auf die Straße ausweichen – das ist die konfliktärmste und rechtssicherste Entscheidung.

Fazit

Niedersachsen ist für Reiter grundsätzlich gut nutzbar – aber die Regel ist klar: Reiten im Wald ist kein „Freifahrtschein auf allen Wegen“, sondern in der Regel auf gekennzeichnete Reitwege und Fahrwege begrenzt – Radweg-Beschilderung kann sogar Fahrwege fürs Reiten ausschließen.
In Schutzgebieten wie dem Nationalpark Harz oder dem NSG Lüneburger Heide wird es nochmals strenger: Dort zählt besonders konsequent das Wegegebot bzw. die jeweilige Verordnung.

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