Verhalten im Wald & Regeln der Bundesländer (Stand: Januar 2026)
Deutschland ist ein Traumrevier zum Wanderreiten – vom Mittelgebirge bis zur Küste. Damit der Ritt für alle Beteiligten (Mensch, Pferd, Wild, Forst und andere Nutzer) entspannt bleibt, lohnt ein Blick auf zwei Ebenen: Was gilt bundesweit? Und wie unterscheiden sich die Regeln in den 16 Bundesländern? Dazu kommen praxisnahe Tipps für Verhalten und Planung unterwegs.
1) Der bundesweite Rahmen – was überall gilt
Die Basis ist § 14 Bundeswaldgesetz (BWaldG). Kurz: Reiten im Wald ist grundsätzlich erlaubt, aber nur auf Straßen und Wegen – auf eigene Gefahr. Die Länder dürfen Details regeln und auch einschränken (z. B. Schutz, Bewirtschaftung, Sicherheit).
Wichtig: „Waldtypische Gefahren“ (z. B. herabfallende Äste) trägt man selbst; Forstbetriebe müssen Waldwege nicht über das normale Maß hinaus sichern.
Rechtsentwicklung: Seit 2022 wird über eine Novelle des Bundeswaldgesetzes diskutiert (u. a. stärkere Länderzuständigkeiten; teils kontrovers debattiert). Für Reiter ändert sich bis zu einer beschlossenen Neufassung nichts am geltenden Recht – die Länderregeln unten sind aber maßgeblich.
2) Verhalten im Wald
- Das wichtigste zu erst: Nehmt aufeinander Rücksicht. Egal ob Wanderer, Läufer, Radfahrer, Reiter, Pilzsammler – wir alle wollen den Wald zur Erholung oder für unser Hobby nutzen. Achtet deshalb auf freundliche Kommunikation (kurz grüßen, Tempo anpassen, rechtzeitig ankündigen), sichtbaren Abstand (besonders bei Kindern, Hunden und Pferden), und klare Signale: Radfahrer klingeln früh und rollen kontrolliert vorbei, Reiter gehen an Begegnungen in den Schritt und bedanken sich, Hundehalter leinen an oder rufen zuverlässig ab. Bleibt auf den Wegen, blockiert keine schmalen Passagen, respektiert Sperrungen, Ruhezonen und Brut-/Setzzeiten, nehmt euren Müll wieder mit und vermeidet Lärm. Wenn etwas heikel wirkt: kurz anhalten, Blickkontakt, ein Satz – fertig. So verhindern wir Konflikte, schonen Natur und Wildtiere und tragen gemeinsam dazu bei, dass es keine schärferen Regeln braucht und der Wald für alle offen bleibt.
- Wege nutzen & Wegequalität beachten: Reiten nur auf Straßen/Wege, je nach Land teils nur auf ausgewiesenen Reitwegen oder „geeigneten“/„festen“ Wegen erlaubt.
- Rücksicht ist Pflicht: Schritt an unübersichtlichen Stellen, frühzeitig freundlich ansprechen/ankündigen (Fußgänger, Hundehalter, Radler). thueringenforst.de
- Schutzgebiete & Sperrungen respektieren: In NSG/LSG oft nur auf gekennzeichneten Wegen; temporäre Sperren bei Forstarbeiten/Waldbrandgefahr beachten. Staatsministerium Bayern
- Wildtiere schonen: Dämmerungszeiten meiden, Brut-/Setzzeiten berücksichtigen; in Wildruhezonen umdrehen. (Allgemeine Forstempfehlungen) bundesplattform-waseg.de
- Leinenpflicht für Begleithunde beachten (kommunal/landschaftsrechtlich sehr unterschiedlich – vor Ort prüfen). Staatsministerium Bayern
- Gruppen klein halten, keine neuen Pfade anlegen, keine Rückegassen/Schneisen reiten.
- Organisierte Ritte (Veranstaltungen) brauchen je nach Land Zustimmung (Waldbesitz & ggf. Forstbehörde). thueringenforst.de
- Haftung & Versicherung: Eine Pferdehalter-Haftpflicht ist nicht bundesweit vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen.
| Bundesland | Grundsatz im Wald | Besonderheiten / Details |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Reiten nur auf Straßen & geeigneten Wegen | Verbot auf markierten Wanderwegen < 3 m Breite und auf reinen Fußwegen. |
| Bayern | Nur auf Straßen & geeigneten Wegen | Eignung des Weges maßgeblich (BayNatSchG/BayWaldG); lokale Schutzgebiete beachten. |
| Berlin | Nur auf ausgewiesenen Reitwegen | Plaketten-/Erlaubnispflicht möglich; Schutzgebiete oft zusätzlich beschränkt. |
| Brandenburg | Nur auf Waldwegen (zweispurig) & Waldbrandschutzstreifen | Sport-/Lehrpfade, Rückewege, schmale Pfade tabu. |
| Bremen | Auf Straßen & Wegen sowie besonders gekennzeichneten Flächen | Fuß-/Wanderwege tabu; Kennzeichnung kann durch Verordnung festgelegt sein. |
| Hamburg | Nur auf Straßen & Wegen | Kennzeichenpflicht am Pferd; in NSG/LSG/Erholungswald meist nur ausgewiesene Wege. |
| Hessen | Auf befestigten oder naturfesten Wegen | Begegnungsverkehr muss gefahrlos möglich sein; Kutschen i. d. R. Wege ≥ 2 m. |
| Mecklenburg-Vorpommern | In der Regel nur auf ausgewiesenen nichtöffentlichen Wegen | Ausweisung/Erlaubnis; Rad-/Wander-, Sport-/Lehrpfade ausgeschlossen. |
| Niedersachsen | Reitwege & Fahrwege (zweispurig, naturfest/befestigt) | Als Radweg beschilderte Fahrwege in der Regel ohne Reiter. |
| Nordrhein-Westfalen | Auf privaten Straßen & Fahrwegen + ausgewiesenen Reitwegen | Kommunen können lenken/einschränken (z. B. großstädtische Verfügungen). |
| Rheinland-Pfalz | Auf Straßen & Waldwegen | Wege mit besonderer Zweckbestimmung tabu; nicht jeder Wander-/Radweg ist automatisch gesperrt. |
| Saarland | Nur auf Wegen & Straßen | Maschinenwege, Rückeschneisen, Fußpfade gelten nicht als Wege. |
| Sachsen | Nur auf ausgewiesenen & gekennzeichneten Reitwegen | Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten; Beschilderung beachten. |
| Sachsen-Anhalt | Auf ausgewiesen Reitwegen, Straßen, landwirtschaftlichen Wegen | Auf Privatwegen ist grundsätzlich immer Zustimmung des Eigentümers erforderlich. |
| Schleswig-Holstein | Auf Reitwegen und teils privaten Straßen/Fahrwegen | Details im Landeswald-/Naturschutzrecht; Küstenschutz- und Brutzeiten beachten. Im Sachsenwald „Plakettenpflicht“ (gebührenpflichtig) |
| Thüringen | Auf geeigneten festen/befestigten Wegen & Forststraßen | Seit 2019 liberaler (hat sich aber offenbar noch nicht bei allen herumgesprochen). |
Hier findest du alle bisherigen Artikel zum Waldbetretungsrecht – übersichtlich nach Bundesland sortiert. Klicke auf einen Button, um direkt zum passenden Beitrag zu springen.
Tipp für die Tourplanung: Die FN (Deutsche Reiterliche Vereinigung) bündelt Fundstellen und Materialien zu Reit-/Fahr-Regeln sowie Karten/Angebote – sehr hilfreich als Startpunkt. Deutsche Reiterliche Vereinigung
4) Praxis: sichere & naturverträgliche Ritte durch mehrere Bundesländer
Vor dem Ritt
- Route an Landesgrenzen checken: Wechselst du das Bundesland, gelten teils andere Grundsätze (z. B. Berlin/Sachsen nur Reitwege vs. Hessen/Thüringen „feste Wege“). Leg ggf. Alternativschleifen an.
- Schutzgebiets-Layer prüfen: Naturpark/NSG-Karten & kommunale Verfügungen (z. B. Köln/Duisburg) nachsehen.
- Versicherung & Notfall: Haftpflicht (empfohlen) + Notfallkarte fürs Pferd (Besonderheiten, Kontaktdaten).
- Kennzeichenpflicht? In Hamburg verpflichtend; Schleswig-Holstein z.B. im Sachsenwald gebührenpflichtig, Berlin kann Plakette verlangen.
Unterwegs
- Tempo & Spurwahl: Schritt bei Querungen, Wegschonendes reiten am Wegesrand (nicht mitten in weicheren Partien). Andere Waldnutzer werden es euch danken. Bei weichem Untergrund ggf. absteigen oder einen anderen Weg wählen. landesrecht.thueringen.de
- Forstarbeiten & Jagd: Sperrungen strikt befolgen; bei Drückjagden, Waldarbeiten ggf. ganz andere Route wählen. (Forst-Merkblätter/örtliche Aushänge) thueringenforst.de
- Müllfrei & leise: Kein Laubschutz brechen, keine „neuen“ Trampelpfade; Rastplätze nutzen. (Allg. Wald- und Betretungsleitfäden) bundesplattform-waseg.de
Mit anderen Nutzern
- Kommunikation auf Distanz: Freundliche Ansprache, ggf. kurz anhalten; bei Kindern/Hunden extra Zeit geben. thueringenforst.de
- Hunde: Besitzer freundlich auf Abstand/Leine hinweisen – viele freuen sich über klare Info, dass Pferde ausweichen. Staatsministerium Bayern
5) Häufige Missverständnisse
- „Wald ist überall gleich.“ – Nein. Die Ländergesetze unterscheiden sich deutlich (Reitwegegebot vs. „fester/geeigneter Weg“). Siehe Tabelle oben.
- „Wanderweg markiert = Reiten verboten.“ – Nur in manchen Ländern (z. B. BW unter 3 m Breite; Hamburg verbietet es auf markierten Wander-/Fußwegen). Anderswo ist ein Wanderweg nicht automatisch eine „besonders zweckbestimmte“ Sperre. Immer Land + Schildtext prüfen.
- „Privatweg ist erstmal tabu.“ – Oft aber auch erlaubt, wenn „geeignet/fest“ oder beschildert – aber je nach Land unterschiedlich (z. B. Hessen ja; Sachsen-Anhalt nur teilweise). Solltet ihr nichts finden, was das reiten auf dem entsprechenden Privatweg erlaubt, geht davon aus, dass ihr dort nicht reiten dürft.
6) Nützliche Quellen & Karten
- Rechtsgrundlagen kompakt (Bund/Länder): FN-Fundstellenverzeichnis (regelmäßig aktualisierte Überblicks-PDF). Deutsche Reiterliche Vereinigung
- Landesforst-/Ministeriumsseiten für Detailfragen & lokale Hinweise (z. B. Bayern, Brandenburg, Thüringen). Staatsministerium Bayern
- Kommunale Verfügungen (z. B. Köln, Duisburg) für Großräume mit viel Besucherverkehr. Stadt Köln
7) Fazit
Für entspannte Wanderreittouren durch Deutschland gilt: Bundesrecht legt die Leitplanken, Landesrecht entscheidet im Detail. Plane Grenzwechsel bewusst, halte dich an Wege (bzw. ausgewiesene Reitwege, wo vorgeschrieben), und lebe Rücksicht – dann steht mehrtägigen Ritten mit gutem Gefühl nichts im Wege.
Rechtlicher Hinweis
Dieser Beitrag gibt den Stand vom Januar 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Regeln können sich ändern. Siehe auch geplante Novelle des Bundeswaldgesetzes. Vor Ort können zusätzlich Verordnungen/Temporärsperrungen gelten. Bitte prüfe stets was auf deiner Route gilt. Informiere dich vorab. Oft werden Sperrungen wegen Waldarbeiten auf den Seiten der Kommunen angekündigt. Hessenrecht
Quellenauswahl: Bundeswaldgesetz; Landeswald-/Naturschutzgesetze (BW, BY, BE, BB, HB, HH, HE, MV, NI, NW, RP, SL, SN, ST, SH, TH); Forst-/Ministeriumsseiten & kommunale Verfügungen; FN-Fundstellenverzeichnis. (Siehe jeweils die Zitiermarker im Text.)

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