Waldbetretungsrecht in Hamburg, Bremen und Berlin: Wo darf ich reiten – und wo ist es tabu?
In der Serie „Waldbetretungsrecht“ waren bisher vor allem Flächenländer im Fokus. Bei den drei Stadtstaaten ist das Thema nicht weniger wichtig – im Gegenteil: Gerade weil Waldflächen hier oft kleinräumig, stark frequentiert und häufig zusätzlich geschützt sind, lohnt sich ein genauer Blick. Wer in Hamburg, Bremen oder Berlin im Gelände unterwegs ist (oder direkt hinter der Landesgrenze reitet), sollte die zentralen Leitplanken kennen, um Konflikte zu vermeiden und im Zweifel rechtssicher zu handeln.
Hinweis: Das ist eine verständliche Einordnung der Regeln und ihrer Praxisfolgen, keine Rechtsberatung. Vor Ort können Sperrungen, Forstarbeiten und Schutzgebietsverordnungen die Lage zusätzlich verschärfen – Schilder und Anweisungen sind immer ernst zu nehmen.
Eine grobe Übersicht über alle Bundesländer findest du in unserer Übersicht zu den Regeln aller Bundesländer.
Die drei Stadtstaaten auf einen Blick
- Hamburg
- Reiten im Wald auf Straßen und Wegen, nicht querfeldein – und nur, wenn am Pferd ein gültiges Kennzeichen gut sichtbar geführt wird
- Bremen
- Reiten, Führen und Treiben von Reittieren im Wald nur auf Straßen und Wegen; gekennzeichnete Wanderwege, Fußwege sowie Sport- und Lehrpfade sind ohne besondere Erlaubnis tabu
- Berlin
- nur auf ausgewiesenen Reitwegen; die Nutzung kann an eine Erlaubnis der Berliner Forsten gebunden sein, eine sichtbare Plakette kann angeordnet und eine Geldabgabe für Anlage, Unterhaltung und Schadensbeseitigung verlangt werden
- Berlin, freie Landschaft
- Reiten und Fahren mit bespannten Fahrzeugen nur, wenn Wege oder Flächen dafür bestimmt sind oder die Eigentümer es besonders gestattet haben
- Park ist nicht Wald
- in Berlin gelten Parkanlagen – auch in Wohnsiedlungen – sowie gewidmete öffentliche Grün- und Erholungsanlagen ausdrücklich nicht als Wald; dort entscheiden die Anlagenregeln, nicht das Waldgesetz
- Überall tabu
- gesperrte Flächen, Schonungen und Naturverjüngungen mit Zaun oder Verbotszeichen, Flächen während Holzeinschlag und Aufarbeitung sowie forstbetriebliche Einrichtungen
- Schutzgebiete
- in Stadtstaaten oft klein, aber streng: Bremen lässt Reiten in Biosphärenreservaten, Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten nur auf besonders ausgewiesenen Straßen, Wegen und Flächen zu
- Landesgrenze
- direkt hinter der Stadtgrenze gilt ein anderes Gesetz – der Sachsenwald etwa liegt in Schleswig-Holstein und folgt dessen Regeln, nicht den Hamburger
- Stand
- Anfang 2026 – keine Rechtsberatung
1) Grundprinzip: Betreten ja – Reiten nur unter Bedingungen
In Deutschland ist das Betreten des Waldes zur Erholung grundsätzlich erlaubt; die Einzelheiten regeln die Länder. Für Reiter ist entscheidend: Reiten ist rechtlich häufig keine „normale“ Betretensform, sondern eine Sondernutzung, die in den Landeswaldgesetzen deutlich enger gefasst wird (z. B. Wegegebot, ausgewiesene Reitwege, Kennzeichen/Plaketten, Gebühren).
Merksatz für die Praxis:
- „Im Wald spazieren“ ist meist weit gefasst.
- „Im Wald reiten“ ist in fast allen Ländern an Wege / Reitwege / Erlaubnisse gekoppelt.
2) Ein typischer Stadtstaat-Sonderpunkt: Was ist überhaupt „Wald“?
Gerade in Berlin ist die Abgrenzung relevant, weil das Landeswaldgesetz ausdrücklich festhält, dass Parkanlagen (auch in Wohnsiedlungen) sowie gewidmete öffentliche Grün- und Erholungsanlagen nicht als Wald gelten. Damit greifen dort häufig andere Regeln (z. B. Parkordnungen, Grünanlagenregeln, Sonderregelungen der Bezirke) statt „Waldrecht“.
Für Reiter heißt das: Ein baumbestandener Weg „fühlt“ sich zwar wie Wald an – rechtlich kann es aber eine Grünanlage sein. Dann entscheidet nicht das Waldgesetz, sondern die jeweils geltende Anlagenregel (und sehr oft ist Reiten dort nur auf ausdrücklich zugelassenen Wegen erlaubt oder komplett untersagt).
3) Hamburg: Reiten im Wald – Wegegebot plus Kennzeichen
Hamburg regelt das Reiten im Wald über das Waldgesetz. Kernelemente:
Wo darf ich in Hamburg im Wald reiten?
- Grundsätzlich auf Straßen und Wegen (nicht „querfeldein“ durch Bestände).
- Zusätzlich wichtig: Kennzeichenpflicht – Reiten ist nur gestattet, wenn am Pferd ein gültiges Kennzeichen gut sichtbar geführt wird.
Wo darf ich nicht reiten?
Typische No-Go-Zonen (je nach konkreter Situation/Anordnung):
- Fußwege / schmale Pfade, die erkennbar nur für Fußverkehr gedacht sind (häufig konfliktträchtig, weil Begegnungen eng werden).
- Bereiche, die gesperrt sind (z. B. Forstarbeiten, Waldbrandgefahr, Schutzmaßnahmen) – Beschilderung hat Vorrang.
Praxis-Hinweis für Hamburg: Stadtgrenze im Blick behalten
Viele Hamburger Reiter „weichen“ ins Umland aus. Wichtig: Hinter der Landesgrenze gelten andere Landesgesetze. Ein klassisches Beispiel ist der Sachsenwald – der liegt in Schleswig-Holstein. Wer dort reitet, muss die SH-Regeln beachten (nicht die Hamburger).
4) Bremen: Reiten im Wald – grundsätzlich nur auf Wegen, Wanderwege tabu
Bremen ist klein, aber rechtlich klar: Das Bremische Waldgesetz regelt das Reiten im Wald sehr deutlich.
Wo darf ich in Bremen im Wald reiten?
- Reiten, Führen und Treiben von Reittieren ist im Wald nur auf Straßen und Wegen gestattet.
Wo darf ich nicht reiten?
- Auf gekennzeichneten Wanderwegen, Fußwegen, Sport- und Lehrpfaden ist Reiten grundsätzlich nicht erlaubt – außer es gibt eine besondere Befugnis/Erlaubnis.
Schutzgebiete in Bremen: nochmal strenger denken
Das BremWaldG stellt außerdem klar, dass in Biosphärenreservaten, Naturschutzgebieten, Nationalparken, Landschaftsschutzgebieten usw. das Reiten nur auf besonders ausgewiesenen Straßen, Wegen und Flächen zulässig ist (bzw. nach Maßgabe der Schutzregel).
Auch wenn Bremen selbst keinen Nationalpark hat, ist die Systematik wichtig: Schutzgebietsverordnungen können das Reiten zusätzlich einschränken oder ganz untersagen – und in städtisch geprägten Räumen sind Schutzkulissen häufig kleinräumig und schnell erreicht.
5) Berlin: Reiten im Wald – nur auf ausgewiesenen Reitwegen, mit Erlaubnisoption
Berlin hat im Vergleich die größte Waldkulisse der drei Stadtstaaten – und zugleich ein sehr formalisiertes Reitregime.
5.1 Wo darf ich in Berlin im Wald reiten?
- Nur auf ausgewiesenen Reitwegen. Reiter dürfen (von privaten Waldbesitzern auf ihren Flächen abgesehen) nur diese Reitwege nutzen.
- Die Behörde Berliner Forsten soll Reitwege ausweisen; zusätzliche Wege können in Abstimmung als Reitweg ausgewiesen werden.
5.2 Brauche ich eine Erlaubnis / Plakette?
Berlin geht weiter als viele andere Länder:
- Die Benutzung der ausgewiesenen Reitwege kann an eine Erlaubnis der Berliner Forsten gebunden sein; sie darf nur aus wichtigem Grund versagt werden.
- Eine gut sichtbare Plakette zur Kennzeichnung der Reittiere kann angeordnet werden.
- Zudem kann für Anlage/Unterhaltung der Reitwege und Schadensbeseitigung eine Geldabgabe verlangt werden.
Praxis-Übersetzung: In Berlin solltest du davon ausgehen, dass „einfach irgendeinen Waldweg nehmen“ rechtlich riskant ist, wenn er nicht als Reitweg ausgewiesen ist.
5.3 Reiten außerhalb des Waldes („freie Landschaft“)
Das Berliner Naturschutzrecht definiert für die freie Landschaft (also außerhalb Wald im engeren Sinn) ebenfalls eine klare Grenze:
- Reiten und Fahren mit bespannten Fahrzeugen ist dort nur gestattet, wenn Wege/Grundflächen dafür bestimmt sind oder der Eigentümer/Nutzungsberechtigte es besonders gestattet hat.
5.4 Berliner Spezialfall: Park ist nicht Wald
Wie oben erwähnt, sind Parkanlagen und öffentliche Grün- und Erholungsanlagen nach Berliner Waldrecht ausdrücklich nicht „Wald“.
Das ist einer der häufigsten Stolpersteine: Ein breiter, gut ausgebauter „Waldweg“ im Volkspark ist rechtlich eben kein Waldweg. Hier gelten dann die jeweiligen Anlagenregeln – und Reiten ist dort häufig nur mit ausdrücklicher Freigabe möglich.
6) Typische Sonderfälle in allen drei Stadtstaaten
Unabhängig vom Bundesland solltest du bei diesen Punkten immer „auf Sicht“ entscheiden:
A) Forstarbeiten, Sperrungen, eingezäunte Flächen
Wenn gesperrt ist, ist gesperrt – auch wenn die Karte etwas anderes sagt. In Berlin sind z. B. Schonungen/Naturverjüngungen (mit Zaun oder Verbotszeichen), Flächen während Holzeinschlag/Aufarbeitung und bestimmte Einrichtungen vom Betretensrecht ausgenommen.
B) Schutzgebiete und kleinräumige Verordnungen
Gerade in Stadtstaaten sind Schutzgebiete oft klein, aber sehr streng. Entscheidend ist nicht nur „Waldgesetz“, sondern häufig zusätzlich die Schutzgebietsverordnung (mit eigenen Verboten, Wegegeboten, saisonalen Sperren).
C) Rücksichtspflichten – Konfliktprävention ist Teil der „Legalität“
Auch wenn ein Weg rechtlich nutzbar ist: Im Stadtwald treffen viele Nutzungen auf engem Raum zusammen. Reiten bleibt konfliktarm, wenn du:
- im Schritt begegnest, frühzeitig ankündigst und ggf. ausweichst
- weiche Wegoberflächen schonst (Randstreifen statt Mitte, wenn möglich)
- sensible Zeiten (Brut-/Setzzeiten, Dämmerung an Wildruhezonen) respektierst
- Hundebegegnungen antizipierst (Leinenpflicht-Regeln variieren, aber Konflikte sind vorhersehbar)
7) Schnelltest vor Ort: Darf ich hier reiten?
Wenn du nur 20 Sekunden Zeit hast, hilft dieser Ablauf:
- Bin ich in Berlin in einem Park/Grünanlage?
Wenn ja: erst nach ausdrücklicher Reitfreigabe suchen (Schilder/Regeln). (In Berlin ist Park rechtlich nicht Wald.) - Ist ein Reitweg ausgewiesen?
- In Berlin: ohne „ausgewiesen“ lieber nicht.
- In Bremen/Hamburg: Wegegebot beachten; Wanderwege und Fußwege sind besonders heikel.
- Gibt es Sperr-/Schutz-Schilder?
Die schlagen jede „Gewohnheit“ und oft auch Kartendaten. - Kennzeichen/Plakette relevant?
- Hamburg: Kennzeichenpflicht im Wald.
- Berlin: Plakette kann angeordnet werden, Erlaubnis-/Abgabesystem möglich.
Häufige Fragen zum Waldbetretungsrecht in den Stadtstaaten
Brauche ich in Hamburg ein Kennzeichen am Pferd?
Ja. Das Hamburger Waldgesetz gestattet das Reiten im Wald nur, wenn am Pferd ein gültiges Kennzeichen gut sichtbar geführt wird. Dazu kommt das Wegegebot: geritten wird auf Straßen und Wegen, nicht querfeldein durch die Bestände.
Wo darf ich in Bremen im Wald reiten?
Reiten, Führen und Treiben von Reittieren ist im Wald nur auf Straßen und Wegen gestattet. Auf gekennzeichneten Wanderwegen, auf Fußwegen sowie auf Sport- und Lehrpfaden ist Reiten grundsätzlich nicht erlaubt, sofern es keine besondere Befugnis gibt.
Warum ist Berlin so streng?
Berlin hat die größte Waldkulisse der drei Stadtstaaten und zugleich das formalisierteste Reitregime. Geritten werden darf – abgesehen von privaten Waldflächen – nur auf den ausgewiesenen Reitwegen, die die Berliner Forsten festlegen. Die Nutzung kann an eine Erlaubnis gebunden sein, die nur aus wichtigem Grund versagt werden darf, eine gut sichtbare Plakette kann angeordnet werden, und für Anlage, Unterhaltung und Schadensbeseitigung kann eine Geldabgabe verlangt werden.
Ist ein Weg im Berliner Volkspark ein Waldweg?
Nein, und das ist einer der häufigsten Stolpersteine. Das Berliner Landeswaldgesetz hält ausdrücklich fest, dass Parkanlagen – auch in Wohnsiedlungen – sowie gewidmete öffentliche Grün- und Erholungsanlagen nicht als Wald gelten. Ein breiter, gut ausgebauter Weg im Volkspark ist damit rechtlich kein Waldweg. Dort gelten die jeweiligen Anlagenregeln, und Reiten ist häufig nur mit ausdrücklicher Freigabe möglich.
Was gilt in Berlin außerhalb des Waldes?
Das Berliner Naturschutzrecht erlaubt Reiten und das Fahren mit bespannten Fahrzeugen in der freien Landschaft nur dort, wo Wege oder Grundflächen dafür bestimmt sind oder die Eigentümer beziehungsweise Nutzungsberechtigten es besonders gestattet haben.
Warum ist Reiten rechtlich etwas anderes als Spazierengehen?
Weil das Betreten des Waldes zur Erholung grundsätzlich weit gefasst ist, das Reiten in den Landeswaldgesetzen aber als Sondernutzung deutlich enger geregelt wird – über Wegegebote, ausgewiesene Reitwege, Kennzeichen und Plaketten oder Gebühren. „Im Wald spazieren“ ist fast überall weit gefasst, „im Wald reiten“ fast überall an Wege, Reitwege oder Erlaubnisse gekoppelt.
Was muss ich beachten, wenn ich ins Umland ausweiche?
Dass hinter der Landesgrenze ein anderes Landesgesetz gilt. Das klassische Beispiel für Hamburg ist der Sachsenwald: Er liegt in Schleswig-Holstein, dort gelten die schleswig-holsteinischen Regeln mit ausgewiesenem Reitwegenetz, Hufeisen-Markierung und Reitkarte – nicht die Hamburger.
Was ist im Stadtwald besonders wichtig?
Dass viele Nutzungen auf engem Raum zusammentreffen. Konfliktarm bleibt Reiten, wenn man im Schritt begegnet, frühzeitig ankündigt und notfalls ausweicht, weiche Wegoberflächen schont – also eher den Randstreifen als die Mitte nutzt –, sensible Zeiten wie Brut- und Setzzeiten sowie die Dämmerung an Wildruhezonen respektiert und Hundebegegnungen früh einplant.
Weiterlesen
Rund um die drei Stadtstaaten gilt jeweils ein anderes Waldgesetz:
- Waldbetretungsrecht in Schleswig-Holstein
- Waldbetretungsrecht in Niedersachsen
- Waldbetretungsrecht in Brandenburg
Und diese Beiträge gelten unabhängig vom Bundesland:

Schreibe einen Kommentar