Waldbetretungsrecht, Landwirtschaft & Jagd beim Wanderreiten

Waldbetretungsrecht Wanderreiten – Landwirtschaft, Jagd & Rücksicht

Wer mit Pferd im Gelände unterwegs ist, bewegt sich immer auch im Spannungsfeld zwischen Waldbetretungsrecht, Landwirtschaft und Jagd. In jedem Bundesland gelten etwas andere Regeln, dazu kommen Naturschutzgebiete, Jagdzeiten und die berechtigten Interessen von Waldbesitzern, Jägern und Landwirten.

In dieser Rubrik geht es um Waldbetretungsrecht beim Wanderreiten und wie man Konflikten mit Jägern und Landwirten von vornherein vermeidet:

  • Welche Wege darfst du mit Pferd nutzen?
  • Was ist in Wald und Feld erlaubt?
  • Wie funktionieren Reit- und Fahrwege?
  • Wo wird es rechtlich heikel?
  • Jagd- und Brutzeiten, Schusssignale, Weidezäune und Wildschutz
  • Der respektvolle Umgang mit Wiesen, Feldern und Vieh

Ziel ist nicht, Paragrafen auswendig zu lernen, sondern die wichtigsten Regeln zu kennen und Konflikte von vornherein zu vermeiden. Die folgenden Artikel helfen dir, Touren rechtssicher zu planen, Hinweise im Gelände richtig zu deuten und mit Förstern, Jägern und Landwirten auf Augenhöhe ins Gespräch zu kommen.

Wo gilt was? Die Karte

Klick oder tippe auf ein Bundesland – rechts stehen der Grundsatz, die Kennzeichenpflicht und der Weg zum ausführlichen Beitrag. Die Farbe zeigt, wie streng das Land das Reiten an Wege bindet.

Baden-Württemberg – Nur auf ausgewiesenen Reitwegen Bayern – Auf Straßen und geeigneten Wegen Brandenburg – Nur auf zweispurig befahrbaren Wegen Hessen – Auf befestigten oder naturfesten Wegen Mecklenburg-Vorpommern – Nur auf gekennzeichneten Reitwegen Niedersachsen – Auf Reitwegen und Fahrwegen Nordrhein-Westfalen – Private Straßen, Fahrwege und Reitwege Rheinland-Pfalz – Auf Straßen und Waldwegen Saarland – Auf allen Wegen und Straßen Sachsen – Nur auf markierten Reitwegen Sachsen-Anhalt – Auf geeigneten Privatwegen Schleswig-Holstein – Reitwege sowie gewidmete und befestigte Straßen Thüringen – Auf geeigneten Waldwegen Berlin – Nur auf ausgewiesenen Reitwegen Bremen – Nur auf Straßen und Wegen Hamburg – Auf Straßen und Wegen
  • Nur auf ausgewiesenen Reitwegen (5)
  • Auf geeigneten Wegen (7)
  • Auf allen Wegen und Straßen (4)

Kartengrundlage: © GeoBasis-DE / BKG (vereinfachte Umrisse). Die Angaben sind ein Kurzüberblick und ersetzen keine Rechtsberatung.

Grundlagen und Überblick

Drei Beiträge, die für alle Bundesländer gelten – und die Karte oben erklären.

Die Regeln aller Bundesländer

Der Überblick mit klickbarer Karte: wo du in welchem Land reiten darfst, wo eine Plakette Pflicht ist und wie streng das Wegegebot ausfällt.

Norden und die Stadtstaaten

Von Schleswig-Holstein bis Niedersachsen – und die drei Stadtstaaten in einem Beitrag.

Schleswig-Holstein

Reitwege sowie gewidmete und befestigte Straßen. Keine landesweite Plakette – im Sachsenwald gilt aber eine eigene Reitkarte.

Mecklenburg-Vorpommern

Nur auf gekennzeichneten Reitwegen. Eine Kennzeichenpflicht für das Pferd gibt es nicht.

Niedersachsen

Auf Reitwegen und Fahrwegen. Eine Plakette kann per Verordnung angeordnet werden.

Hamburg, Bremen und Berlin

Drei Länder, drei Regeln: Hamburg mit Plakettenpflicht am Pferd, Bremen ohne, Berlin nur auf ausgewiesenen Reitwegen.

Westen

Vier Länder, die von der strengsten Kennzeichnung bis zum großzügigsten Waldgesetz reichen.

Nordrhein-Westfalen

Private Straßen, Fahrwege und Reitwege – dazu die strengste Kennzeichnung im Land: Plakette beidseitig, mit Jahresmarke.

Hessen

Auf befestigten oder naturfesten Wegen, ohne Plakettenpflicht. Entscheidend ist, was der Weg aushält.

Rheinland-Pfalz

Auf Straßen und Waldwegen – eines der offensten Modelle, und bewusst ohne Reitabgabe.

Saarland

Auf allen Wegen und Straßen, ohne Kennzeichenpflicht. Das großzügigste Waldgesetz der Republik.

Süden

Zwei Länder, zwei Extreme: das eine bindet ans ausgewiesene Reitwegenetz, das andere an die Eignung des Weges.

Bayern

Auf Straßen und geeigneten Wegen. Ausdrücklich ungeeignet sind unbefestigte Rückegassen, Steige und Lehrpfade.

Baden-Württemberg

Nur auf ausgewiesenen Reitwegen – eines der strengsten Modelle. Breite und Zustand eines Weges spielen keine Rolle.

Osten

Vier Länder mit sehr unterschiedlichen Vorstellungen davon, was ein reitbarer Weg ist.

Brandenburg

Nur auf zweispurig befahrbaren Wegen, im Wald wie in der freien Landschaft. Hunde dürfen nur angeleint mit.

Sachsen

Nur auf markierten Reitwegen. Die Kennzeichenpflicht wurde 2015 gestrichen.

Thüringen

Auf geeigneten Waldwegen – mit Kennzeichenpflicht: die Plakette gehört beidseitig an den Kopf des Pferdes.

Häufige Fragen

Darf ich überall im Wald reiten?

Nein, und die Regeln unterscheiden sich je Bundesland erheblich. Manche erlauben das Reiten auf allen geeigneten Wegen, andere beschränken es auf ausgewiesene Reitwege. Dazu kommen Naturschutzgebiete mit eigenen Auflagen.

Warum ist Rücksicht auf Landwirte so wichtig?

Weil Wiesen und Felder Arbeitsflächen sind. Hufspuren in einer nassen Wiese oder im jungen Aufwuchs bedeuten echten Schaden – und sie sind der häufigste Grund, warum Reitern Wege irgendwann verwehrt werden.

Was muss ich zur Jagd wissen?

Vor allem, dass es Jagdzeiten gibt und Drückjagden ganze Reviere betreffen können. Ein kurzer Blick auf Hinweisschilder und Aushänge erspart unangenehme Begegnungen.

Muss ich die Paragrafen auswendig können?

Nein. Ziel ist nicht, Gesetzestexte zu lernen, sondern die Lage vor Ort richtig einzuschätzen und Konflikte von vornherein zu vermeiden. Wer weiß, warum eine Regel existiert, trifft auch ohne Paragraf die richtige Entscheidung.